18. 03. 2024

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18. 03. 2024

Verkehrspolitische Beschlüsse: Frühjahrssession 2024

Zwischen dem 26. Februar und dem 15. März fand die Frühjahrssession 2024 der eidgenössischen Räte statt. Nachfolgend werden die wichtigsten Beschlüsse zu verkehrspolitischen Geschäften in Kurzform zusammengefasst. Die Auflistung ist nicht abschliessend.

Die wichtigsten verkehrspolitischen Beschlüsse aus der Frühjahrssession 2024 der eidgenössischen Räte. © BLS

Jeweils eine Woche vor Beginn der Session der eidgenössischen Räte fasst die LITRA relevante verkehrspolitische Geschäfte der anstehenden Session in ihrer verkehrspolitischen Vorschau kurz und knapp zusammen. Die aktuelle verkehrspolitische Vorschau zur Frühjahressession ist online zugänglich und kann via Newsletter abonniert werden. In den verkehrspolitischen Beschlüssen werden nach Sessionsabschluss die wichtigsten Entscheide, welche den öffentlichen Verkehr betreffen, zusammengefasst. Weiterführende Information zu den jeweiligen Geschäften sind in der aktuellen verkehrspolitischen Vorschau oder auf der verlinkten Seite des Parlamentsgeschäfts zu finden.

Bahninfrastruktur: Ausbauschritte 2025 und 2035 definitiv angenommen

Die Schweiz baut ihr Bahnnetz und -angebot stetig aus. Grundlage dafür bilden die vom Parlament beschlossenen und über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanzierten Ausbauschritte. Im August 2023 hat der Bundesrat die Botschaft zum Stand und zu Änderungen bei den Ausbauprogrammen für die Bahninfrastruktur sowie zur Perspektive BAHN 2050 ans Parlament überwiesen. Die eidgenössischen Räte haben die Vorlage des Bundesrats angenommen und mit weiteren Vorhaben ergänzt. Damit wurde der vom Bundesrat beantragte Kredit von 2,6 Milliarden Franken um 350 Millionen Franken aufgestockt. Das Parlament hat die Änderungen bei den Bahnausbauschritten 2025 und 2035 damit definitiv angenommen.

23.055 Stand und Änderungen bei Ausbauprogrammen der Bahninfrastruktur und neue Langfriststrategie «Perspektive BAHN 2050»

Autoverlade: Zusätzliche Unterstützung für Lötschberg, Furka, Vereina und Simplon

Die Betreiber der Autoverlade Lötschberg, Furka, Vereina und Simplon erhalten vom Bund zusätzlich 46 Millionen Franken für den Ausbau der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur. Damit erhöhten die eidgenössischen Räte das Kreditbegehren des Bundesrats um 6 Millionen Franken. Dies, weil National- und Ständerat auch dem Autoverlad am Simplon nationale Bedeutung zumessen. Das Parlament hat den Zusatzkredit für die Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur damit definitiv angenommen.

Zudem wird die Finanzierung der Autoverlade angepasst: Die Betreiberinnen sollen das Rollmaterial für die Autoverlade zukünftig über Bankkredite finanzieren, wie dies im regionalen Personenverkehr der Fall ist. Sofern für den Betrieb ungedeckte Betriebskosten zu erwarten sind, kann eine jährliche Betriebsabgeltung zwischen Bund und Betreiberinnen vereinbart werden. Die strassenseitige Infrastruktur wird wie bisher aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) finanziert. Die eisenbahnseitige Infrastruktur wird weiterhin aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanziert. Die Betreiberinnen des Autoverlads entrichten zudem die üblichen Trassenpreise, die die Grenzkosten decken.

Ergänzend zum vorliegenden Geschäft hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) im November 2023 eine parlamentarische Initiative für Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads eingereicht (23.477). Demnach soll der Bund bei Investitionen im Verkehrsbereich eines Unternehmens eine Bürgschaft gewähren können. Dies soll dazu beitragen, dass die Betreiberinnen im Autoverlad von tieferen Finanzierungskosten (Zinskosten) profitieren können. Auch die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hat der Initiative zugestimmt. Somit kann die KVF-N einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten.

23.054 Erneuerung der strassenseitigen Autoverlade-Infrastruktur. Zusatzkredit

CO2-Gesetzes: Massnahmen für den öV verabschiedet

Die Teilrevision des CO2-Gesetzes hat zum Ziel, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis im Jahr 2030 gegenüber 1990 zu halbieren. Für den Klimaschutz ist der öV ein wichtiger Teil der Lösung. Entsprechend berücksichtigt der Bundesrat in der Teilrevision des CO2-Gesetzes auch Massnahmen, die direkt oder indirekt den öffentlichen Verkehr betreffen. In der Frühjahrssession konnten die beiden Räte ihre Differenzen bereinigen. Damit hat das Parlament die Teilrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2024 endgültig verabschiedet. Für den öffentlichen Verkehr bedeutet dies:

  • Schienenpersonenverkehr: Der grenzüberschreitende Schienenpersonenverkehr – einschliesslich der Nachtzüge – soll bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken unterstützt werden. Die Gelder stammen aus Versteigerungen von Luftfahrt-Emissionsrechten.
  • Luftfahrt: Im Luftverkehr ist eine Beimischpflicht für erneuerbare Treibstoffe vorgesehen, welche gemeinsam mit der EU im Rahmen des Luftverkehrsabkommens geregelt werden soll. Eine eigenständige Regelung, wie sie der Ständerat ursprünglich vorgesehen hatte, wurde abgelehnt. Gleichzeitig soll der Bund die Entwicklung und Herstellung von erneuerbaren Flugtreibstoffen weiter fördern und zukünftig sollen die Treibhausgasemissionen auf Flugtickets ausgewiesen werden. Ein Teil der Erlöse aus den Versteigerungen von Luftfahrt-Emissionsrechten soll zudem für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Flugverkehr verwendet werden.
  • Strassen-öV: Im Strassen-öV und der Schifffahrt werden noch über 5000 Dieselbusse und gut 140 dieselbetriebene Schiffe im konzessionierten Verkehr eingesetzt. Mit einer Anschubfinanzierung soll der Bund die Umstellung auf umweltfreundliche Antriebe unterstützen. Dafür sind bis ins Jahr 2030 maximal 47 Millionen Franken pro Jahr aus dem allgemeinen Bundeshaushalt vorgesehen.
  • Mineralölsteuerrückerstattung: Im Ortsverkehr müssen die konzessionierten öV-Transportunternehmen ab 2026 ebenfalls Mineralölsteuer bezahlen, die bis anhin geltende Mineralölsteuerrückerstattung wird aufgehoben. Für den Ortsverkehr auf dem Land soll die Mineralölsteuerpflicht ab 2030 gelten, es sei denn, aus topografischen Gründen könnten keine Busse mit alternativem Antrieb eingesetzt werden. Die konzessionierte Personen-Schifffahrt ist weiterhin von der Mineralölsteuer befreit.
  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA): Elektrisch angetriebene Fahrzeuge bleiben von der LSVA befreit, bis das revidierte LSVA-Gesetz in Kraft tritt. Der Antrag des Nationalrates, für elektrisch oder mit erneuerbaren Treibstoffen betriebene Fahrzeuge eine nach Technologie differenzierte LSVA-Reduktion einzuführen, wurde abgelehnt. Demnach entscheidet der Bundesrat, welche Fahrzeuge in welchem Umfang von der LSVA befreit werden. Die Einnahmen aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe fliessen zu einem erheblichen Teil auch in den Bahninfrastrukturfonds.

22.061 CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024. Revision

Anschluss ländlicher Regionen: Motion zur besseren Anbindung angenommen

Eine Motion aus dem Nationalrat verlangt, dass im Rahmen der Perspektive BAHN 2050 der Anschluss der ländlichen Regionen an die Agglomerationen verbessert wird. Jeder Ausbauschritt auf den Hauptverkehrsachsen zwischen den Zentren müsse Verbesserungen der Feinerschliessung in den räumlich anschliessenden ländlichen Regionen nach sich ziehen, sei es durch den öffentlichen Verkehr direkt oder durch eine bessere Anbindung des öV an den Privatverkehr. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und verwies darauf, dass die Anpassung einer besseren Erschliessung der ländlichen Regionen an die Agglomerationen für einen zukünftigen Ausbau der Bahninfrastruktur bereits gesetzlich festgehalten ist (vgl. Artikel 48a des Eisenbahngesetzes EBG). Im Gegensatz zum Bundesrat nehmen die beiden Räte die Motion an: Beim Ausbau der Eisenbahninfrastruktur sollen auch in den Randregionen die notwendigen Investitionen vorgenommen und das Kombinationspotenzial verschiedener Mobilitätsformen stärker genutzt werden. Die Motion wird an den Bundesrat weitergeleitet, mit dem Auftrag, entsprechende Massnahmen zu erarbeiten.

21.4584 Motion. Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen

Lausanne – Genf: Motion zur Erhöhung der Redundanz angenommen

Eine Motion aus dem Ständerat verlangt vom Bundesrat Massnahmen zur Erhöhung der Redundanz und Kapazität der Bahnlinie Lausanne – Genf. Diese Verbindung sei eine besonders stark beanspruchte Strecke. Kommt es zu Unterbrechungen, fehle es an Alternativen. Die Motion verlangt, dass eine erhöhte Transportkapazität auf der Strecke und ein zuverlässigerer Betrieb in die übrige Schweiz sichergestellt werden kann. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und verwies auf die Botschaft zu den Änderungen bei Ausbauprogrammen der Bahninfrastruktur (23.055), welche bereits einen neuen Tunnel zwischen Morges und Perroy vorsieht. Die beiden Räte sind derweil der Ansicht, dass weitere Massnahmen nötig sind, um eine signifikante Erhöhung der Redundanz zu erreichen. Die Motion wird an den Bundesrat weitergeleitet, mit dem Auftrag, entsprechende Massnahmen zu erarbeiten. Im Nationalrat ist zudem eine gleichlautende Motion hängig (23.3725).

23.3668 Motion. Redundanz und Zuverlässigkeit auf der Eisenbahnachse Lausanne – Genf

Nach der Session ist vor der Session

Die Sommersession der eidgenössischen Räte findet zwischen dem 27. Mai und dem 14. Juni statt. In der Woche vor Sessionsbeginn publiziert die LITRA ihre verkehrspolitische Vorschau. Kompakt und verständlich informiert Sie die LITRA über die öV-Geschäfte, welche für die Session im National- und Ständerat geplant sind.